Überblick über das Reglement von A bis Z.
Abwesenheit
Bei Abwesenheit des Kindes muss das Kind bis um 8 Uhr morgens telefonisch abgemeldet werden.
All inclusive:
Von Brei über Mahlzeiten, Windeln, Zahnpasta, Zahnbürste etc. ist bei Lilia alles im Preis inbegriffen. Wegen der grossen Vielfalt und des schnellen Verderbens ist Schoppenpulver davon ausgeschlossen. Für den Rest ist gesorgt.
Betreuungskosten:
Die Betreuungskosten sind auch dann geschuldet, wenn das Kind, während der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit nicht anwesend ist (aufgrund von Ferien oder Krankheit). Davon ausgenommen sind die festgelegten 5 Wochen Betriebsferien von Lilia und die speziellen arbeitsfreien Tage der Betreuerin (z.B. Geburtstage der eigenen Kinder), welche Anfang des Jahres festgelegt und schriftlich kommuniziert werden.
Betreuungszeiten:
Die Betreuungszeiten sind jeweils am Donnerstag und am Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr. Wenn die Zeiten eine Herausforderung darstellen, kann dies angesprochen werden. Wir finden eine Lösung.
Betreuungstage:
Um dem Bedürfnis der Kinder nach Struktur und Kontinuität entgegenzukommen, biete ich Ganztagesplätze sowie Halbtage an. Diese werden im Stundenlohn verrechnet. (siehe Preise)
Die definitiven Betreuungstage und Zeiten werden im Vertrag festgehalten und sind mit dem Zeitpunkt der Anmeldung verbindlich. Die Betreuungstage können unter dem Jahr nur in gegenseitigem Einverständnis geändert werden. Die vertraglich vereinbarten Betreuungstage werden immer verrechnet. Dies gilt auch bei Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit, Unfall, Ferien oder Quarantäne. Nicht in Anspruch genommene Betreuungstage können nicht kompensiert werden. Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder am Abend pünktlich abzuholen. Für zu spätes abholen gelten folgende Aufpreise:
ab 18:00 Uhr: +5.00 CHF pro angebrochene 15 Minuten.
Die entstehenden Mehrkosten werden mit der folgenden Monatsrechnung verrechne
Eingewöhnung:
Die sorgfältige Eingewöhnung ist die Basis für ein gutes Einleben und geborgen sein des Kindes am Betreuungsort. Die Eingewöhnungszeit kann je nach Kind 2- 3 Wochen beanspruchen. Ich richte mich nach dem dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Unterlagen dazu werden von mir am Erstgespräch abgegeben. Die Eingewöhnungszeit wird pro Stunde (25.00/Std.) verrechnet und wird nach Abschluss der Eingewöhnunszeit in Rechnung gestellt.
In den Kosten enthalten sind Essens- und Verpflegungskosten für Kind und Begleitperson.
Die Eingewöhnungszeit wird dem Kind entsprechend beim Erstgespräch geplant und wird laufend dem Kindsanspruch entsprechend angepasst.
Ferien:
5 Wochen im Jahr sind bei Lilia Betriebsferien. Die Ferien werden anfangs Jahr vorgegeben und kommuniziert.
Feiertage:
An Samstagen, Sonntagen, dem 23. und 24. Dezember und den gesetzlichen Feiertagen bleibt die Kinderbetreuung Lilia geschlossen. Brückenfreitage zwischen den Feiertagen (z.B. Auffahrt) sind ebenfalls miteingenommen.
Geburtstag:
Gerne feiere ich mit den Kindern ihren Geburtstag und backe für sie einen Kuchen.
Fällt der Geburtstag meiner eigenen Kinder auf einen Donnerstag oder Freitag bleibt Lilia geschlossen. Diese Tage werden am Anfang des Jahres bekannt gegeben.
Krankheit:
Kann ein Kind aufgrund von Krankheit nicht zu uns kommen, werden die Tage normal verrechnet. Krankheitstage der Betreuerin werden zurückerstattet und im Folgemonat von der Monatsrechnung abgezogen.
Kanton:
Ich bin beim Kanton Thurgau gemeldet und werde ein Mal im Jahr besucht.
Kommunikation:
Eine offene, ehrliche und respektvolle Kommunikation ist mir sehr wichtig. Darum freue ich mich auch auf konstruktive Kritik und Anregungen aller Art. Ihre Sicht ist mir wichtig um die bestmögliche Betreuung der Kinder anbieten zu können.
Kündigungsfrist:
Der Betreuungsvertrag kann nach der Probezeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist schriftlich aufgelöst werden. Die Absichten der Eltern über den Zeithorizont der Betreuung kann im Gespräch angesprochen werden. Solche Informationen helfen mir für eine gute und weitsichtige Planung.
Kleidung:
Bringen Sie Ihr Kind in bequemer und der Witterung angepassten Kleidung. Wir verbringen jeden Tag und bei jedem Wetter Zeit draussen. In den Innenräumen tragen die Kinder Finken oder rutschfeste Socken. Das Anschreiben der Kleidung mit dem Namen des Kindes wird empfohlen, um Verwechslungen zu vermeiden.
Mahngebühren:
Bei nicht termingerechter Bezahlung der monatlichen Rechnung im Voraus, werden folgende Mahngebühren erhoben:
Mahlzeiten:
Alle unsere Mahlzeiten werden frisch und saisonal zubereitet. In den milderen Monaten leben wir hauptsächlich vom eigenen Gemüse aus dem Garten. Dieses wird ohne jegliche Pestizide angebaut.
Selber von Zöliakie und weiteren Unverträglichkeiten betroffen, kenne ich mich mit Allergien und Unverträglichkeiten gut aus. Gerne koche ich für Ihr Kind Glutenfrei, Laktose- oder Fruktosefrei, Nussfrei, vegetarisch oder vegan. Ist ein Kind mit Zöliakie in der Gruppe anwesend, werden alle Mahlzeiten Glutenfrei gehalten, um das Risiko einer Kontamination auszuschliessen. Dasselbe gilt für ein Kind mit einer Nussallergie. Ist ein solches Kind in der Gruppe anwesend, wird es keine Mahlzeiten mit Nüssen geben, um das Risiko möglichst gering zu halten.
Sollte Ihr Kind aus religiösen oder anderen Gründen etwas nicht essen können nehme ich gerne darauf Rücksicht.
Notfall :
Die Eltern oder andere Bezugspersonen der Kinder hinterlassen ihre Telefonnummern, auf denen Sie im Notfall jederzeit zu erreichen sind.
Um im Notfall Ihrem Kind eine bestmögliche Versorgung bieten zu können habe ich im November 2022 den Nothelferkurs für Babys und Kleinkinder besucht und mein Wissen diesbezüglich wieder aufgefrischt.
Probezeit :
Nach erfolgreicher Eingewöhnung beträgt die Probezeit ein Monat. In dieser Zeit kann der Betreuungsvertrag von beiden Parteien per sofort mit Begründung gekündigt werden. Nach der Probezeit geht der Kontakt in einen unbefristeten Vertrag über.
Preise:
Die genauen Betreuungskosten finden sie hier.
Rechnung :
Die Monatsrechnung ist im Voraus innert 10 Tagen zu begleichen.
Die Kosten für die Eingewöhnungszeit wird nach Beendigung der Eingewöhnungszeit in Rechnung gestellt.
Rituale:
Rituale wie z.B. Morgenkreis, freies Spielen, geführte Aktivitäten drinnen und draussen sowie fixe Essenszeiten sind bei mir fest in den Tagesablauf eingebettet und geben den Kindern Halt und Sicherheit.
Schweigepflicht :
Die Betreuerin und die Eltern verpflichten sich die Schweigepflicht einzuhalten.
Sorgen:
Nur zu gut verstehe ich die Sorgen und Ängste die Eltern plagen. Gerne habe ich ein offenes Ohr für die jeweilige Situation und ich gehe so weit es mir möglich ist, auf die Wünsche ein.
Schlafen:
Jedes Kind hat ein individuelles Schlafbedürfnis und Rhythmus, nach welchem ich mich gerne richte. Bei uns stehen Matratzen, Bettchen, Hängematte, Kinderwagen, Tragetuch oder Carrier zum Schlafen zur Verfügung.
Versicherung :
Eine Kranken- und Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern und im Betreuungsvertrag anzugeben. Die Betreuerin übernimmt keine Haftung. Bei vorsätzlichen Beschädigungen, welche das Kind verursacht hat, haften die Eltern.
Vertrag:
Der Betreuungsvertrag wird beim Erstgespräch zusammen mit der Info-Mappe abgegeben. Die Unterschrift macht den Vertrag rechtskräftig. Es gelten die vertraglichen Vereinbaungen sowie das Einverständnis mit dem Lilia Reglement.
Warteliste:
Die Anmeldungen werden entsprechend ihrem Eingang berücksichtigt. Ist die Gruppe voll, setze ich Ihr Kind gerne auf die Warteliste. Sobald es Platz hat melde ich mich bei Ihnen. Ergibt sich eine Lösung für Sie an einem anderen Ort, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen.
Zahnpflege:
Auf Wunsch der Eltern werde ich nach den Hauptmahlzeiten (Frühstück und Mittagessen) mit den Kindern die Zähne putzen. Dies ist freiwillig.
Stand Januar 2023. Änderungen und Aktualisierungen vorbehalten
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